Bild: Kanzlei Isenbart

Blogbeitrag Versicherungsrecht

Anfechtung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Nach der herrschenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gilt: Wird der Versicherer bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung arglistig getäuscht, indem der Versicherungsnehmer ihm bekannte Vorerkrankungen und Behandlungen verschweigt, kann sich der Versicherer insgesamt vom Vertrag lösen, auch wenn die verschwiegenen Erkrankungen für den Eintritt der Berufsunfähigkeit nicht ursächlich geworden sind.