Auf diese wichtige Frage möchte ich Ihnen vorab mitteilen, dass Rechtsanwälte die Höhe ihrer Gebühren nicht nach „Gutdünken“ festlegen können.
Alle Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen, hinsichtlich ihrer Kostenrechnung und deren Berechnung, dem ❐ Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Zu deren Anwendung sind sie gesetzlich verpflichtet.
Das RVG definiert, zum Teil, für die erbrachte Leistung einen Gebührenrahmen, wobei der Ansatz des Honorars grundsätzlich in der Mitte des Gebührenrahmens anzusiedeln ist. Bei einer außergerichtlichen Interessenswahrnehmung schreibt das RVG einen Rahmen von 5/10 bis 25/10 vor. Die Mittelgebühr beträgt 13/10. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Gegenstandswert.
Bei einem Gegenstandswert von |
beträgt die Mittelgebühr |
€ 300,- | € 32,50 |
€ 600,- | € 58,50 |
€ 900,- | € 84,50 |
€ 1.200,- | € 110,50 |
€ 2.000,- | € 172,90 |
€ 5.000,- | € 391,30 |
€ 10.000,- | € 631,80 |
€ 25.000,- | € 891,80 |
Zur Mittelgebühr kommen noch die Auslagen (z.B. Post- und Telekommunikationsdienstleistungen) sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Führt der Rechtsanwalt für Sie einen Rechtsstreit vor Gericht, steht ihm kein Gebührenrahmen mehr zur Verfügung. Die Gebühr beträgt maximal 2,5.
Bei einem Gegenstandswert von |
beträgt die Mittelgebühr |
€ 300,- | € 62,50 |
€ 600,- | € 112,50 |
€ 900,- | € 162,50 |
€ 1.200,- | € 212,50 |
€ 2.000,- | € 332,50 |
€ 5.000,- | € 752,50 |
€ 10.000,- | € 1.215,00 |
€ 25.000,- | € 1.715,00 |
Zur Gebühr kommen noch die Auslagen (z.B. Post- und Telekommunikationsdienstleistungen) sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Damit können Sie erkennen, dass für die gleiche Leistung bei allen Rechtsanwälten, identische Gebühren anfallen.
Dann liegt die gesetzlich vorgeschriebene Erstberatungsgebühr, für Verbraucher, zwischen mindestens € 13,75 und höchstens € 190,00.
Hinzu kommen noch die Auslagen und die gesetzliche Mehrwertsteuer.